Gemeinde Holzkirchen aus der Luft

E-Ladeeinrichtungen zu Hause

Hinweise für die Interessenten privater Ladeinfrastruktur in Holzkirchen

Falls Sie im Netzgebiet der Gemeindewerke Holzkirchen vor haben Ihre heimische Garage, Tiefgarage, oder Ihren privaten Stellplatz mit einer komfortablen Lademöglichkeit für Ihr Elektrofahrzeug (z. B. mit Hilfe einer sog. WallBox) auszustatten, sind hierfür einige Randbedingungen zu beachten. Wir empfehlen Ihnen daher im Vorfeld die Lektüre folgender Informationen: 

  • Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität
    (Herausgeber: VDE/FNN, BDEW und andere)
  • VBEW Hinweis E-Mobilität, Netzanschluss und Netzverträglichkeit von Ladeeinrichtungen
    (Herausgeber: VBEW)

Beides stellen wir Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Insbesondere für die Installation von privater Ladeinfrastruktur am Hausanschluss von Alt-, bzw. Bestandsbauten sollten Sie Ihre elektrische Anlage im Vorfeld durch eine qualifizierte Elektrofachkraft daraufhin überprüfen lassen, ob Sie in Übereinstimmung mit einschlägigen Normen für die Installation einer Ladeeinrichtung (z. B. DIN VDE 0100-722) gebracht werden kann, bzw. welcher Umbauaufwand an der Anlage ggf. nötig ist. Informieren Sie sich bitte außerdem frühzeitig, ob die Leistungsfähigkeit Ihres Hausanschlusses für die Installation der Ladeeinrichtung ausreicht, oder ob eine, ggf. kostenpflichtige, Leistungserhöhung notwendig ist. Auch bei Neubauten ist die o. g. Norm zu beachten, wenn die Installation von Ladeeinrichtungen geplant ist, oder die zukünftige Installation vorgesehen werden soll.

Für die verpflichtende Anmeldung privater Ladeeinrichtungen gemäß §19 Abs. 2 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) bitten wir um die Nutzung des folgenden Formulars: Datenblatt "Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge § 19 Abs. 2 NAV" (vom Installateur auszufüllen). Des Weiteren ist nach der Installation von Ladeeinrichtungen i. d. R. eine Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige durch den ausführenden Elektro-installateur einzureichen. 
Für Ladeeinrichtungen die eine Summen-Bemessungsleistung von 12kVA (bzw. 11kW) überschreiten, ist die Zustimmung des Netzbetreibers und die Einrichtung einer Steuerungsschnittstelle (siehe VDE AR N 4100 Kapitel 10.6.4) notwendig. 

Grundsätzlich dürfen mit der Bewertung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur nur  Elektrofachkräfte betraut werden (vgl. DIN VDE 1000-10).
Die Positionierung der Ladeeinrichtung muss in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes für das zu ladende Fahrzeug liegen. Des Weiteren ist für eine ausreichende Beleuchtung des Betriebsorts der Anlage zu sorgen.